Meine Leistungen werden durch die Paragrafen 24 h SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung sowie 38 des SGB V bei Beschwerden einer akuten Krankheit unterstützt. Hier können die Kosten für meine Dienstleistung von der gesetzlichen Krankenkasse ganz oder teilweise übernommen werden.
Grundsätzlich bin ich als Leistungserbringerin im Gesundheitswesen
dazu berechtigt mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abzurechnen, ohne dass du in Vorleistung gehen musst.
Sollte keine medizinische Indikation vorliegen, kannst du meine Dienstleistung auch sehr gerne privat buchen und ich schnüre dir ein individuelles Leistungspaket.
Du bist auf der Suche nach einem individuellen Geschenk zur Geburt oder möchtest einer werdenden Mama eine Freude machen?
Ich erstelle gerne individuelle Geschenkgutscheine, von mir verpackt in selbstgemachten Geschenkschachteln - auch mit Namen und Geburtsdatum.