Was ist eine Mütterpflegerin
Als Mütterpflegerin bin ich eine wertvolle Begleiterin auf der Reise zur Mutterschaft. Ich bin da, um die Ängste und Sorgen werdender und frisch gebackener Mütter zu lindern und ihre Freuden zu teilen. Mitfühlend und einfühlsam höre ich zu und gebe Trost, während ich gleichzeitig fachkundige Anleitung und Unterstützung biete. Ich helfe dabei, diese Beziehung zu stärken und zu fördern. Ich teile das Glück der Mutter und gebe Unterstützung, sich in ihrer neuen Rolle zurechtzufinden und zu entfalten. Freud und Leid liegen manchmal eng beieinander. Auch in den dunkelsten Stunden der Erschöpfung, Verzweiflung und Trauer, bin ich da um die Mutter zu stützen und ihr Licht und Hoffnung zu bringen. Meine Tätigkeit als Mütterpflegerin übe ich von ganzem Herzen aus. Es ist die Möglichkeit, einen bleibenden positiven Einfluss auf das Leben einer Familie zu haben und die Welt durch die Geburt eines neuen Menschen ein wenig schöner zu machen. Es ist die Fähigkeit, Liebe zu geben und Liebe zu empfangen – ein Geschenk, das unbezahlbar ist.
Warum ist die Mütterpflege so wichtig?
Die Zeit nach der Entbindung stellt an jede Mutter besondere körperliche und emotionale Anforderungen und sollte idealerweise eine Zeit des Ankommens und der Ruhe sein, eine Zeit, in der du bestmöglich umsorgt und versorgt wirst. Durch eine gute Begleitung in dieser herausfordernden Lebensphase können Belastungen, zum Beispiel durch Überforderung oder durch Stress nachweislich reduziert werden. Dies ermöglicht dir und deinem Baby, aber auch der ganzen Familie einen stabilen und gesunden Start ins Leben.
Zusammenarbeit mit Hebammen
Die Begleitung im Wochenbett gehört in die Obhut der Hebammen. Sie dürfen aufgrund ihres medizinischen Studiums Diagnosen stellen und Therapien anordnen und sind aufgrund ihrer Erfahrung immer der erste Ansprechpartner und unersetzlich in der Schwangerschaftsversorgung und im Wochenbett.
Als ausgebildete Fachkraft bringe ich Zeit, praktische Hilfen und mein Fachwissen als Mütterpflegerin mit in die Familie und bin somit eine emotionale sowie körperliche Stütze. Idealerweise arbeiten wir eng zusammen und stimmen uns gemeinsam ab oder ich kann dabei helfen, die Anweisungen der Hebamme korrekt umzusetzen.
Grundsätzlich werden Hebammen von den Krankenkassen aus den „Töpfen für Hebammen” bezahlt und Mütterpflegerinnen aus den ”Töpfen für Haushaltshilfen“. Somit können beide gleichzeitig an einem Tag Mutter und Kind aufsuchen und somit eine ganzheitliche Unterstützung gewährleisten.
Hier ist der Ablauf, Schritt für Schritt
Melde dich gern bei mir für ein Kennenlerngespräch. Hier besprechen wir die wichtigsten Eckdaten.
Wir prüfen gemeinsam, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme deiner Krankenkasse erfüllt sind.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kannst du den Antrag auf Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse anfordern und beim Arzt deines Vertrauens eine Notwendigkeitsbescheinigung einholen.
Liegen alle Unterlagen vor, treffen wir uns zum persönlichen Erstgespräch, besprechen wo du Unterstützung benötigst, den Vertrag und füllen den Antrag gemeinsam aus.
Nach Erhalt der Bewilligung kann mein Einsatz bei dir Zuhause starten.
Ob weit im Voraus oder ganz spontan. Ich schaue immer, wie ich dich bestmöglich unterstützen und umsorgen kann.
Übersicht zur Kostenübernahme (die kompakte Übersicht ist auch als separates Bild verfügbar)
- Zuzahlungsfrei: nach §24h SGB V übernimmt die Krankenkasse die Kosten für meine Dienstleistung
- Bei deiner Krankenkasse muss ein Antrag auf Haushaltshilfe gestellt werden
- während der Schwangerschaft hängt die Dauer meiner Unterstützung von der ärztlichen Bescheinigung ab, die mit dem Antrag eingereicht wird.
- nach einer Geburt oder einem Kaiserschnitt kann ich dich für insgesamt 6 Tage à 8 Stunden unterstützen. Diese Unterstützung muss von einem Arzt oder einer Hebamme bescheinigt werden und mit dem Antrag auf Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse eingereicht werden. Bitte beachte die gesetzlichen Voraussetzungen.
- Zuzahlungspflichtig: wird der Antrag nach §38 SGB V gestellt, unterliegst du einer Zuzahlungspflicht von 5€ - 10 € pro Tag. Die restlichen Kosten übernimmt deine Krankenkasse.
- im akuten Krankheitsfall muss ein Antrag auf Haushaltshilfe gestellt werden, der von einen Arzt bestätigt werden muss
- je nach Krankheitszustand können so 4 - 26 Wochen durch die Krankenkasse genehmigt werden
Allgemeine Vorraussetzungen: (für beide Arten von Kostenübernahmen)
- Kind bis 12 Jahren lebt im Haushalt
- niemand kann den Haushalt übernehmen (alleinerziehend, Partner*in arbeitet, ist krank, studiert, oder im Home-office)
- Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt liegt vor
- gesetzlich krankenversichert | privat Versicherte auf Anfrage
Privatzahler du kannst meine Leistungen auch gerne privat buchen oder in Form eines Gutscheins verschenken.
Mögliche medizinische Indikationen (die kompakte Übersicht ist auch als separates Bild verfügbar)
Damit die Kosten von deiner Krankenkasse übernommen werden, benötigst du eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Du fragst dich, wann eine ausgestellt wird? Hier einige Beispiele für mögliche Indikationen:
- In der Schwangerschaft:
Mehrlingsschwangerschaft, verordnete Bettruhe, starke Übelkeit, Risikoschwangerschaft, vorzeitige Wehen, Blutungen, verkürzter Gebärmutterhals, erlittene Fehlgeburt, Symphysenschmerzen, psychische Belastung
- Nach der Geburt und darüber hinaus:
Geburtsverletzung, Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt, geringe Wundheilung, Erschöpfung, Kreislaufprobleme, Stillprobleme, Stillrheuma, Brustentzündung, nach einer Operation, psychische Diagnosen, traumatische Geburt, stille Geburt, Rückbildungsstörung, Rectus Diastase, Probleme mit dem Beckenboden, akuter Schub einer chronischen Erkrankung, eingeschränkte Mobilität, nach Kaiserschnitt
Du hast noch Fragen oder wünschst dir Unterstützung?
Dann kontaktiere mich gerne und wir vereinbaren einen Termin für ein erstes Gespräch.
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ich bin für dich da. Deine Mütterpflegerin im Tal.
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